Haupinhalt

Todesfall

Todesfälle sind unverzüglich zu melden. An Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Arbeitstag.

Ist der Tod in der Gemeinde Morschach eingetreten, ist die ärztliche Todesbescheinigung sowie das Familienbüchlein mitzubringen.

Alle weiteren Infos finden Sie im Merkblatt Todesfall.
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