Haupinhalt
Hinterlegung von letztwilligen Verfügungen
Verfügungen von Todes wegen können beim Einwohneramt abgegeben oder per Post (Einschreiben) eingereicht werden. Die Gebühr für die Hinterlegung und Änderung der Registrierung beträgt gemäss kantonaler Gebührenordnung CHF 40.00.
Informationen zu Erbschaftsangelegenheiten (z.B. Inventarisation, Erbbescheinigung, Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen) finden Sie hier.
Preis
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 041 825 13 30 | jan.birrer@morschach.ch |