Haupinhalt
Anlassbewilligung
Beispiele dafür sind temporäre Festbeizli an der Kilbi oder an der Fasnacht; Veranstaltungen von Vereinen oder Organisationen in Festzelten, Turnhallen, Aulas etc. Auch Personen, die auf privaten Liegenschaften einen Anlass veranstalten, bei dem Speisen oder Getränke verkauft und vor Ort konsumiert werden, benötigen eine Anlassbewilligung.
Im Weiteren bewilligungspflichtig ist das entgeltliche Überlassen von Räumlichkeiten und Plätzen für den Genuss mitgebrachter oder angelieferter Speisen und Getränke.
Seit 1. Mai 2010 gilt gesamtschweizerisch ein Rauchverbot für Gastgewerbebetriebe. Der Gemeinderat kann Ausnahmebewilligungen erteilen.
Preis
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gastgewerbe | 041 825 13 30 | jan.birrer@morschach.ch |