Der Schulrat ist das Führungsorgan der Gemeindeschulen. Er übt die ihm in der Volksschulverordnung übertragenen Kompetenzen aus. Er trägt die Hauptverantwortung für die Erfüllung des gesetzlichen Erziehungs- und Bildungsauftrages auf Gemeindeebene. Er nimmt im Wesentlichen strategische Führungsaufgaben wahr, führt vorausschauend, zukunftsorientiert und mit klaren Zielen.