Haupinhalt
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Kinder, welche aus einem fremden Sprachgebiet in unsere Schule eintreten
oder über wenige Deutschkenntnisse verfügen, können verpflichtet werden,
den Unterricht «Deutsch als Zweitsprache» zu besuchen.
Von den Kindern, vor allem aber von deren Eltern, wird erwartet, dass sie sich positiv zum Erlernen der deutschen Sprache stellen und sich dafür engagieren. Hierzu gehört auch die Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Lehrpersonen des zusätzlichen DaZ-Unterrichtes.