Haupinhalt

Baubewilligungsverfahren

Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Das Bauamt wird Sie betreffend Einreichung eines Baugesuches beraten. Nach Vorlage der erforderlichen Planunterlagen und Formulare erfolgt die Durchführung des Baubewilligungsverfahrens.
Für eine effiziente Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens ist entscheidend, dass die Kontakte zwischen Baugesuchstellern und dem Bausekretariat frühzeitig stattfinden, damit baurechtliche und planerische Aspekte geklärt werden können.

Das Baugesuchsformular kann online ausgefüllt werden. Es ist unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen (Baupläne etc.) beim Bauamt einzureichen.
Alle Informationen zum Baureglement und zur Zonenplanung der Gemeinde Morschach finden Sie unter

http://www.ortsplanung.ch/indexmorschach.html

Preis

Bitt erkundigen Sie sich bei der Gemeindeverwaltung.